Ab wann ist Sex erlaubt?
Was das Gesetz dazu sagt
Du hast Lust auf Sex bekommen und Interesse daran, dich weiter auszuprobieren und deinen Körper sowie den Körper dir nahestehender Menschen kennenzulernen? Dann spricht grundsätzlich nichts dagegen. Es ist nämlich so, dass du und jeder andere Mensch in Deutschland ein „Recht auf Sexualität“ hat. Dazu gehört, dass es dir erlaubt ist, deine Sexualität frei zu erkunden und auszuleben. Allerdings gibt es ein paar Regeln zu beachten. Denn genau so gibt es Gesetze, die dich gleichzeitig vor sexueller Gewalt schützen sollen.
Grenzenlose Liebe? Nicht ganz!
Ein wichtiger Faktor, wenn es um die Erlaubnis von Sex geht, ist das Alter bzw. der Altersunterschied der Sexpartner. In Deutschland orientiert man sich dabei an dem gesetzlich festgelegtem „Schutzalter“: Es gibt an, ab wie vielen Jahren eine Person eigenständig dazu in der Lage ist, sexuelle Entscheidungen zu treffen und entsprechende Handlungen durchzuführen. Zu den sogenannten sexuellen Handlungen zählt dabei nicht nur der Geschlechtsverkehr an sich. Auch Petting, Oral- und Analverkehr fallen unter diesen Begriff. Wir erklären dir, ab wann du unter welchen Umständen Sex haben darfst.
- Unter 14 Jahre: Sexuelle Handlungen sind generell verboten und werden als sexueller Missbrauch von Kindern definiert. Verantwortlich gemacht werden, kann jeder Täter, der selber 14 Jahre und älter ist. Dabei ist schon der Versuch strafbar. Es ist auch verboten, Jugendlichen unter 14 Jahren Pornofilme zu zeigen, oder vor ihren Augen sexuelle Handlungen an sich selber vorzuführen.
- Ab 14 Jahre: Es wird Jugendlichen zugetraut, eigenständige Entscheidungen zu treffen, was ihr Sexleben angeht. Theoretisch darfst du also ab diesem Alter Sex haben, solange alles mit einem Einverständnis geschieht. Wichtig ist, dass dein Sexpartner selber mindestens 14 Jahre und höchstens 21 Jahre alt ist und ihr einvernehmlich miteinander schlaft. Auch hier wird bereits der Versuch einer sexuellen Handlung als rechtswidrig angesehen. Deine Eltern oder ein anderer gesetzlicher Vertreter können in dem Fall einen Strafantrag gegen die Person stellen. Manchmal kann es vorkommen, dass zwei Menschen sich wirklich verlieben, auch wenn der/die eine 14 und der/die andere über 21 Jahre alt ist. Wenn in dem Fall nachgewiesen werden kann, dass es sich um eine echte Liebesbeziehung handelt, dann wird diese Beziehung vom Gesetz her geduldet.
- Ab 16 Jahre: Im Grunde kannst du nun uneingeschränkt entscheiden, mit wem du schläfst – vorausgesetzt der Sex findet einvernehmlich statt. Eine Ausnahme bildet der sexuelle Kontakt mit Schutzbefohlenen, also Personen, die zur Erziehung, Ausbildung oder Betreuung verantwortlich sind. Führt ein solcher Schutzbefohlener sexuelle Handlungen mit einem unter 18-jährigen Jugendlichen durch, kann er oder sie bestraft werden.
Wie du siehst, gibt es durchaus ein paar Dinge zu beachten, wenn es um die Sexualität zwischen zwei (minderjährigen) Menschen geht. Manchmal kann es auch passieren, dass man sich entgegen des Gesetztes verliebt. Wenn du dich in einer solch kniffligen Situation befindest, und abseits deiner Eltern Rat oder Unterstützung suchst, dann gibt es in den meisten Städten oder online unterschiedliche Anlaufstellen, an die du dich wenden kannst:
https://www.profamilia.de/angebote-vor-ort.html