Pille und Pille danach: Kann ich beide gleichzeitig einnehmen?
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Pille und Pille danach: Kann ich beide gleichzeitig einnehmen?

Pille und Pille danach: Kann ich beide gleichzeitig einnehmen?

Pille und Pille danach: Kann ich beide gleichzeitig einnehmen?

Ja! Du darfst die Notfall-Pille einnehmen, auch wenn du normalerweise mit einer regulären Antibabypille verhütest. Doch ab wann soll die Antibabypille wieder eingenommen werden, wenn die Verhütungspanne passiert ist? 

Notfall-Pille aufgrund von Einnahmefehler der Pille

Wenn du die Pille zur regulären Verhütung verwendest und trotzdem eine Verhütungspanne aufgetreten ist (z. B. weil du die Pille zu spät eingenommen oder vergessen hast), solltest du dich in der Apotheke beraten lassen, ob du die Notfall-Pille einnehmen kannst. 

Nach der Einnahme der Notfall-Pille solltest du deine reguläre Pille weiter zur gewohnten Zeit einnehmen. Das kann also auch bedeuten, dass du die Notfall-Pille und die Pille am gleichen Tag oder auch in einem engen Zeitraum hintereinander einnimmst. 

Bitte beachte: Lies unbedingt zusätzlich in der Packungsbeilage deiner Pille nach, ob es noch weitere Schritte zu beachten gilt. 

Empfehlungen zum Beginn bzw. zur Weiterführung der regulären Pille unterscheiden sich je nach Wirkstoff der Notfall-Pille. Am besten wendest du dich hierfür an deine Frauenärztin bzw. deinen Frauenarzt.

Verhütungsschutz nach der Einnahme der Notfall-Pille: Was muss ich beachten?

Die Notfall-Pille kann eine Schwangerschaft nur nach korrekter Einnahme für diese eine Verhütungspanne verhindern. Ein Schutz bei weiterem ungeschütztem Geschlechtsverkehr besteht nicht. Daher muss unabhängig von der Einnahme der regulären Pille zusätzlich mit nicht hormonellen Verhütungsmethoden wie z. B. einem Kondom verhütet werden. Auch hier unterscheiden sich die Empfehlungen bezüglich der Dauer der zusätzlichen Verhütungsmaßnahmen je nach angewandtem Wirkstoff der Notfall-Pille. Lass dich hierzu in deiner Apotheke oder bei deiner Frauenärztin bzw. deinem Frauenarzt beraten. Dies gilt auch für andere reguläre hormonelle Verhütungsmittel wie das Verhütungspflaster, den Verhütungsring oder das Verhütungsstäbchen.